Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis zum 31.12.2012 verlängern
Die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben soll bis zum 31.12.2012 verlängert werden, damit auch zukünftig eine Klärung der Rentenkonten für die Versicherten anhand dieser Unterlagen ermöglicht werden kann.