Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für den Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden
Mit einem Urteil vom 19.11.2020 befand der EuGH, dass Wehrdienstflüchtlingen aus Syrien in aller Regel ein Flüchtlingsstatus - statt "nur" subsidiärem Schutz - erteilt werden muss. Das BAMF bzw. die Gerichte haben seit 2016 meist gegenteilig entschieden; subsidiär Schutzberechtigten wurde ein Recht auf Familiennachzug versagt. Zehntausende BAMF-Bescheide könnten von dem Urteil betroffen sein, mit der Anfrage sollen der Umfang eingeschätzt und Maßnahmen für die Betroffenen eingefordert werden.