Offene Fragen zum Freihandelsabkommen CETA - Gemeinsames Auslegungsinstrument und Protokollerklärungen
<span style="font-size:11.0pt;mso-bidi-font-size:13.0pt; font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:DE;mso-fareast-language:DE;mso-bidi-language:AR-SA">Obwohl der deutsche Vertreter im Rat CETA bereits seine Zustimmung erteilt hat, sind insbesondere viele rechtliche Fragen zu CETA noch offen. Voraussichtlich im Februar 2017 wird das Europäische Parlament über CETA abstimmen. Anschließend wird die vorläufige Anwendung der Abkommens in Kraft treten. Es ist daher an der Zeit, dass die Bundesregierung auch Fragen zu Einzelaspekten in CETA beantworten kann und beantwortet.</span>