Bundestag an Entscheidung über CETA beteiligen
Das Freihandelsabkommen Ceta ist sehr umfassend. VIele Gutachten sehen Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten berührt. Deshalb müssen auch Bundestag und Bundesrat über CETA abstimmen dürfen. Nichtsdestotrotz wird die EU-Kommission CETA voraussichtlich als EU-only Abkommen einstufen. Dem darf der Vertreter der Bundesregierung im Rat keinesfalls zustimmen.