Straf- und Ermittlungsverfahren nach §§ 129, 129a und 129b des Strafgesetzbuchs im Jahr 2017
Der seit August 1976 bestehende Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer "terroristischen Vereinigung") ist ebenso wie der § 129 StGB ("kriminelle Vereinigung") und § 129b StGB ("terroristische Vereinigung im Ausland") schon lange umstritten. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen.