Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Speicherung von Kohlendioxid in den Untergrund des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland
Die Technologie der Abscheidung, des Transports und der unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Kraftwerken und Industrieanlagen (Carbon Capture and Storage – CCS) birgt unverantwortliche Risiken für Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund soll die Bundesrepublik Deutschland von Artikel 4 der EU-CCS-Richtlinie Gebrauch machen: Die Speicherung von CO2 wird für das gesamte Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verboten.