Gute und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erhalten – Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln verbieten
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss gesetzlich verboten werden. Seit dem EuGH-Urteil von 2016 dürfen Versandapotheken im EU-Ausland Boni gewähren, was allen inländischen Apotheken hingegen verboten ist. Dies gefährdet die flächendeckende, qualifizierte Arzneimittelversorgung für Patientinnen und Patienten - nicht nur auf dem Lande.