Heimbericht im Bundestag diskutieren- Mißstände offenlegen und bekämpfen
Den kürzlich veröffentlichten ersten Heimbericht muss die Bundesregierung entgegen ihrer Ansicht dem Bundestag offiziell zuleiten. Für den Bereich Menschenrechte (in Pflegeheimen) ist der Bundestag auch nach der Föderalismusreform weiter zuständig. Er muss Maßnahmen einleiten zur Behebung von Qualitätsmängeln in der Pflege.