Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -19/4672, 19/5415, 19/5647 Nr. 13, 19/6153- Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG)
Seit einem halben Jahr streitet die Große Koalition über ihre Mietrechtsreform. Doch selbst die minimalen Verbesserungen an der Mietpreisbremse, zu denen sich Union und SPD durchgerungen haben, sind schon bald hinfällig. Denn in neun von dreizehn Bundesländern, in denen die Mietpreisbremse gilt, läuft sie schon im Jahr 2020 aus. Wenn es die GroKo mit ihrer Reform ernst meint, muss die Mietpreisbremse entfristet und die Verlängerung der Landesverordnungen zugelassen werden. Stichwort zum Änderungsantrag: Miethöhe und Modernisierung