Praxis der Bundespolizei bei der Nutzung des Kurznachrichtendienstes Twitter
Nach Landespolizeibehörden twittert nun auch die Bundespolizei, zuletzt unter „Bundespolizei BY“ zum G7-Protest in Elmau. Allerdings fehlt eine Ermächtigungsgrundlage. Womöglich ist das Gebot der Richtigkeit und Sachlichkeit verletzt. So setzte die Bundespolizei irreführende Tweets zu Grenzkontrollen ab. Follower wurden mitunter als Demonstranten angesprochen. Durch die Verwendung von populären Hashtags können aber auch potentielle Demonstranten abgeschreckt werden.