Altersarmut durch die 9/10-Regelung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Nach der 9/10-Regelung haben gesetzlich Krankenversicherte nur dann Zugang zur Krankenversicherung der Rentner, wenn sie 9/10 ihrer zweiten Lebensarbeitshälfte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Ansonsten bleibt nur die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung als Alternative. Dort zahlt aber die Rentenversicherung nicht die Hälfte des Beitrags und auch alle anderen Einkommen müssen verbeitragt werden. Folge ist oft Altersarmut, insbesondere von Frauen.