Leistungen zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Seit Januar 2018 wird m.d. "Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" eine neue Leistung in stationären Einrichtungen angeboten. Diese wurde allerdings im Hospiz- und Palliativgesetz auf Einrichtungen der stationären Altenpflege und auf stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung begrenzt. Zudem gibt es öffentliche Kritik an der Umsetzung. Die KA hinterfragt diese Umsetzung und fragt nach Plänen der Bundesregierung, die Leistungen auch sektorenübergreifend anzubieten..