Umsetzung des deutsch-ägyptischen Migrations-Abkommens
Am 27. August 2017 haben die Bundesregierung und die Republik Ägypten ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich geschlossen. Zu den geplanten Initaitiven gehören die "wirtschaftliche Kooperation, um die eigentlichen Gründe für Migration anzugehen", die "legale Migration", die "Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel", "Grenzsicherheit" sowie "Rückübernahme und freiwillige Rückkehr", "Rückführung aus Ägypten", "zukünftige Kooperation".