Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen - Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell
Das Kindeswohl muss bei Sorgerechtsentscheidungen im Mittelpunkt stehen. Wir wollen Familien unterstützen die sich in der Trennungsphase befinden, damit sie das für sich passende Betreuungsmodell finden. Eine gesetzliche Festlegung auf das Wechselmodell sollte aber vermieden werden, da die Vorraussetzungen für dieses Modell sehr hoch sind, damit es nicht auf Kosten des Kindes geht.