Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen
Die Alterungsrückstellungen sind ein wesentlicher Teil der Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung. Sie sind nur bei einem Vertragsschluss nach 2008 und auch dann nur zum Teil auf eine neue Private Krankenversicherung übertragbar. Damit gehen dem Versicherten bei einem Versicherungswechsel im Alter Beitragsreduktionen verloren. Bei einem Wechsel zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird gar nichts übertragen; das nutzt der Privaten und schadet der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die uneingeschränkte Übertragbarkeit würde allen Versicherten nutzen.