Völkerrechtliche Beurteilung der Luftangriffe seitens der USA, Frankreich und Großbritannien auf Syrien am 14. April 2018
Am 14. April 2018 bombadierten westliche Verbündete Syrien. Dies war eine Reaktion auf einen Giftgasangriff vom 7. April in Ost-Guta. Laut Bundesregierung war die Bombadierung Syriens "erforderlich und angemessen". In einer aktuellen Stunde konnte die Bundesregierung jedoch - trotz mehrfacher Nachfragen- keine Rechtsgrundlagen nennen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und sämtliche Völkerrechtler*innen bewerten diese Luftanschläge als völkerrechtswidrig.