Fragen zur Skandalisierung der Entscheidungspraxis der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen
Bislang ist nicht nachvollziehbar belegt worden, worin der angebliche „Skandal“ in der Außenstelle des BAMF in Bremen besteht. Die Formulierung, in Bremen sollen in rund 1.200 Fällen Asylverfahren unrechtmäßig positiv entschieden worden sein (so z.B. die dpa am 11. Juli 2018), ist falsch bzw. zumindest irreführend und bisher jedenfalls nicht belegt. Mit der Kleinen Anfrage soll u.a. der Stand der Ermittlungen durch die Interne Revision erfragt werden.