Rentenabschläge für Langzeiterwerbslose verhindern
Mit Ende des Jahres läuft die sog 58er-Regelung aus für ältere Erwerbslose aus. Diese hat bislang ältere Erwerbslose vor dem Nachrangigkeitzsprinzips bei Hartz IV geschützt. Nunmehr müssen ältere Hartz IV BezieherInnen mit Rentenanspruch diese auch unter erbheblichen Abschlägen beantragen.