Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter
Durch die bestehende Modernisierungsumlage nach § 559 BGB können Vermieter:innen ihre Investitionskosten für energetische Sanierung auf die Mieter:innen umlegen. Das führt zu einer deutlichen Mehrbelastung von Mieter:innen, Verdrängung und steigenden Mieten im Wohnungsmarkt. Die Modernisierungsumlage muss deswegen abgeschafft werden.