Fragen zur Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes
Zum 1.7.2020 ist die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundes-wirtschaftsministerium auf das Bundesinnenministerium übergegangen. Außerdem soll das private Sicherheitsgewerbe künftig in einem eigenen Sicherheitsdienstleistungsgesetz neu geregelt werden.Hieraus ergeben sich Fragen, die insbesondere auch die Situation von rund 300.000 in Sammelunterkünften lebenden Geflüchteten betreffen, da dort in aller Regel private Sicherheitsdienste eingesetzt werden.