Der Atomwaffenverbotsvertrag und die nukleare Abrüstung
Am 22. Januar 2020 tritt der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Die Bundesregierung unterstützt das von 122 Staaten verabschiedete und bislang von 50 Staaten ratifizierte Verbot nicht, als Grund für die Ablehnung wird neben den NATO-Bündnisverpflichtungen und der nuklearen Teilhabe unter anderem auch eine vermeintliche Gefährdung des Nichtverbreitungsvertrags und des damit verbundenen Verifikationsregimes angeführt.