Wirksamkeit der Musterfeststellungsklage
Es ist zu befürchten, dass das am 14. Juni 2018 beschlossene Musterfeststellungsklage ihre Ziele nicht erreicht. Viele offene Fragen wurden nicht geklärt. Hintergründe für gesetzgebe-rische Entscheidungen nicht begründet. Die Rechtsdurchsetzung ist das Herzstück des Verbraucherschutzes. Ein Placebo-Gesetz wird dem nicht gerecht. Daher fragt DIE LINKE nach, was sich die Bundesregierung beim Entwurf des Gesetzes dabei gedacht hat.