Erfahrungen mit dem Bewacherregister für private Sicherheitsdienste
Zur Kontrolle der Zuverlässigkeit und Qualifikation von Angestellten privater Sicherheitsdienste müssen diese seit 2019 in einem Bewacherregister gemeldet und ihr Einsatz von den §34a-Behörden freigegeben werden. Nach Angaben aus der Branche erweist sich dieses Register in der Praxis als realitätsfern und nicht funktionstüchtig, viele Firmen brächten aufgrund langer Bearbeitungszeiten durch die Behörden ihr Personal ohne Freigabe durch die Behörden zum Einsatz.