RAG in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführen - Börsengang verhindern
Mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz wird die letzte Hürde für den Börsengang der RAG genommen. Die erfolgte Gründung einer privatrechtlichen RAG-Stiftung, sowie der Erblastenvertrag mit NRW und Saarland steht unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Wir lehnen das Gesetz ab. Wir wollen den Börsengang verhindern und setzen an die Stelle der privatrechtlichen eine öffentliche Stiftung. Wenn die öffentliche Hand die Lasten trägt, muss sie auch die Geschäftspolitik bestimmen