Start der neuen Regelinstrumente zum sozialen Arbeitsmarkt und zu Lohnkostenzuschüssen im SGB II
Seit dem 01.01.2019 wurden die Lohnkostenzuschüsse nach § 16e SGB II überarbeitet bzw. die "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16i SGB II neu eingeführt. Gleichzeitig laufen andere Programme und Maßnahmen für die Zielgruppe langzeitarbeitloser Menschen aus. Für einen Teil dieser Personen wurde eine spezielle Regelung zur Überleitung gesetzlich verankert. Wir fragen, ob diese Regelung genutzt wird und falls ja, in welchem Umfang.