Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen konsequent ahnden - historische Möglichkeit für völkerrechtsverbindliches „UN-Treaty-Abkommen“ nutzen
Angesichts fortwährender Menschenrechtsverletzungen auch deutscher Unternehmen genügen freiweillige Initiativen nicht. Im UN-Treaty-Prozess besteht die historische Möglichkeit, erstmals ein völkerrechtsverbindliches Abkommen zum Schutz der Menschenrechte gegenüber Unternehmen zu verabschieden. Die Bundesregierung muss dieses Abkommen unterstützen und national umsetzen.