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Parlamentarische Initiativen

Migration in der Arbeitswelt

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10428

Löhne von Menschen mit Migrationshintergrund sind noch immer deutlich niedriger als im Durchschnitt der Berufstätigen in Deutschland. Mit dieser Anfrage will DIE LINKE präzisere Daten erfragen. Zum Zweiten hat die Krise in der EU zu einer massiven Abwanderung vor allem gut ausgebildeter Jüngerer aus Süd- und Osteuropa geführt, mitunter ist schon von Brain Drain die Rede. Auch hierzu zielt DIE LINKE auf präzisere Daten.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10603 vor. Antwort als PDF herunterladen

Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10369

Der Niedriglohnsektor in der Bundesrepublik ist weiter hoch. Gerade atypisch Beschäftigte rangieren häufig am unteren Ende der Einkommensskala. Es ist daher von allgemeinem Interesse, die Niedriglohnquote unterschiedlicher Beschäftigtengruppen und Branchen zu erfragen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10582 vor. Antwort als PDF herunterladen

Entschließungsantrag zum Bundeshaushalt 2017 - Bundespolitik neu ausrichten

Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 18/10417

DIE LINKE fordert, ein Zukunftsprogramm aufzulegen, das zur Integration der Benachteiligten in Deutschland und der zu uns Geflüchteten gleichermaßen beiträgt; Hartz IV insbesondere durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze, eine gute und nachhaltige Arbeitsmarktpolitik sowie die Einführung einer sozialen, sanktionsfreien Mindestsicherung zu überwinden; die Rüstungsausgaben endlich deutlich zu senken, auf neue Rüstungsprojekte zu verzichten, Waffenexporte drastisch einzuschränken sowie sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beenden – die dadurch frei werdenden Gelder werden für soziale und bildungspolitische Projekte, die Entwicklungszusammenarbeit und einen Konversionsfonds genutzt.

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Schuldenerleichterungen für Griechenland

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10334

Die Koalition hat ihre Zustimmung zum "dritten Rettungsprogramm" für Griechenland im August 2015 von einer späteren Beteiligung des IWF abhängig gemacht. Der IWF ist bislang jedoch nicht ins "dritte Rettungsprogramm" eingestiegen, weil er einzelne Bedingungen des Programms ablehnt (z.B. Primärüberschuss-Ziel von 3,5 Prozent) und Schuldenerleichterungen für Griechenland fordert. DIE LINKE macht mit dieser Kleinen Anfrage deutlich, will sehr sich die Bundesregierung mit ihrer kompromisslosen Haltung isoliert und blockiert.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10538 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlaments- statt Ministererlaubnis im Kartellrecht

Antrag - Drucksache Nr. 18/10240

DIE LINKE fordert, dass die Erlaubnis einer Unternehmensfusion, die vom Kartellamt untersagt wurde, nicht allein vom Wirtschaftsminister abhängt. Eine Parlamentserlaubnis statt der bisherigen Ministererlaubnis wird bei gesellschaftlich relevanten Fusionen der Tragweite dieser Entscheidung gerecht. Auch soll gesetzlich klargestellt werden, dass der Erhalt tariflicher Beschäftigung sowie von Betriebsratsstrukturen ebenso wie Verbraucherschutzbelange bei einer Fusionsentscheidung zu berücksichtigende Gemeinwohlgründe darstellen.

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Strukturanpassungsfonds Braunkohleausstieg

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10206

Im Bundesetat für das laufende Jahr 2016 ist im Energie- und Klimafonds (EKF) der neu eingerichtete Titel 686 12 „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ mit 4 Mio. Euro angesetzt, die jedoch noch nicht verausgabt wurden. Parallel wurden für den Strukturwandel in der Lausitz 7,3 Mio. Euro aus dem Fonds „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ angekündigt. DIE LINKE fragt nach Details zur Verausgabung und nach der Angemessenheit der Programme.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10479 vor. Antwort als PDF herunterladen

Arbeit auf Abruf

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10184

Arbeit auf Abruf ist die ultimative Auslagerung des unternehmerischen Risikos auf Arbeitnehmer: keine festen Arbeitszeiten, kein festes Volumen, Gehalt abhängig von der tatsächlich abgerufenen Arbeitszeit. Häufig sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Abruf in geringfügiger Beschäftigung und schlecht bezahlt, es gibt zudem einige Berichte, nach denen Arbeitgeber ihren Verpflichtungen (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche etc) nicht nachkommen. Dennoch fehlen umfangreiche Daten.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10356 vor. Antwort als PDF herunterladen

Armutsrisiko Aufstocker

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/10020

Trotz steigender sozialversicherungspflichtiger Arbeit liegt der Anteil derjenigen, die zusätzlich zu ihrem Einkommen auf Hartz IV angewiesen sind seit Jahren über einer Millionen. Arbeit muss sich lohnen, sie muss zum Leben reichen. Steuergelder dürfen nicht zur Subventionierung von Minijobs verwendet werden. Wie verteilen sich Aufstocker und Arme, will DIE LINKE wissen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10193 vor. Antwort als PDF herunterladen

Qualifikationsniveaus in der Leiharbeit

Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 18/9916

Leiharbeitsunternehmen behaupten, die niedrigere Entlohnung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern erkläre sich im Wesentlichen durch deren niedrigere Qualifikation. Unbestritten ist: Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind häufig in niedrig eingestuften Tätigkeiten eingruppiert. DIE LINKE fragt nach Daten über Qualifikationen, Einstufungen und die regionale Verteilung.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 18/10112 vor. Antwort als PDF herunterladen

Managergehälter beschränken

Antrag - Drucksache Nr. 18/9838

Die Vorstandsvergütung von Managern großer Konzerne ist in der Öffentlichkeit ein viel beachtetes Thema. Der Antrag zeigt konkret auf, in welchem Ausmaß Vorstandsvergütungen normale Gehälter übersteigen. Eine Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass die Gesamtbezüge eines einzelnen Vorstandsmitglieds nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe betragen dürfen.

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