Entschädigung arbeitsbedingter Corona-Erkrankungen durch die gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsbedingte Corona-Erkrankungen können von der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall entschädigt werden. Die Bundesregierung soll befragt werden, welche neuen Entwicklungen es hierbei gibt.