Anwendung der Energiepreisbremsen auf Heizstromkunden
Die Anfrage zielt auf eine Gesetzeslücke im Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG), die eine Reihe von Nachtstrom- und Wärmepumpenkunden benachteiligt. Hintergrund der Benachteiligung ist die fehlende Berücksichtigung des Heizstroms bei Niedertarifzeiten, die nicht gesondert ausgewiesen werden. Gefragt wird auch, ob die Problematik über einzelne Lokalanbieter hinaus generell in den ostdeutschen Bundesländern relevant ist.