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Parlamentarische Initiativen

Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten

Antrag - Drucksache Nr. 16/7028

Versicherte konnten in der DDR für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit freiwillige Beiträge in geringer Höhe (3 bis 12 Mark) zahlen und waren für die entsprechenden Zeiten rentenversichert. Diese Regelung fiel mit der Rentenüberleitung ersatzlos weg. Die Bundesregierung soll eine Lösung vorlegen, die diese Zeiten wieder als rentenrechtlich wirksam anerkennt.

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Kein Versorgungsunrecht bei den Zusatz - und Sonderversorgungen der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 16/7029

In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des Staatsapparates, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche aus diesen Systemen wurden zu großen Teilen liquidiert.

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Regelung der Ansprüche und Anwartschaften auf Alterssicherung für Angehörige der Deutschen Reichsbahn

Antrag - Drucksache Nr. 16/7030

Den Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn wird bis heute die Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn vorenthalten. Diese Altersversorgung gab es bereits im 19. Jahrhundert, sie war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen zur Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn einlöst.

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Angemessene Altersversorgung für Professorinnen und Professoren Neuen Rechts … Beschäftigte universitärer und außeruniversitärer Einrichtungen (…)

Antrag - Drucksache Nr. 16/7031

Nur zwölf Prozent des wissenschaftlichen Personals der DDR konnte seine Tätigkeit in der Bundesrepublik fortsetzen. Bei der Altersversorgung stehen sie schlechter da als ihre westdeutschen Kollegen und als ihre Kollegen im Osten, die bis 1990 bzw. 1996 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorge einbezogen werden.

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Angemessene Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

Antrag - Drucksache Nr. 16/7032

Bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, griff die Verbeamtung verspätet, ebenso die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie erfolgte erst ab 1997. Diese daraus folgende Schlechterstellung bei der Altersversorgung soll beseitigt werden.

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Angemessene Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

Antrag - Drucksache Nr. 16/7033

Die von NVA, Zoll und Polizei der DDR in den Dienst der Bundesrepublik Übernommenen erhalten einen Mix aus unzureichend überführten DDR-Ansprüchen, die nicht ruhegehaltfähig (also nicht für eine Pension) berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Das bedeutet eine Schlechterstellung, die überwunden werden muss.

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Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 16/7034

Angehörige der technischen Intelligenz konnten in der DDR in eine spezielle Altersversorgung einbezogen werden. Im Laufe der Jahre kam es allerdings u.a. durch unpräzise Formulierungen zu Differenzen bei der Zuerkennung. Es soll eine Regelung gefunden werden, bei der nicht das Vorliegen einer Urkunde, sondern die Art der Tätigkeit den heutigen Anspruch begründet.

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Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (2. AAÜG-ÄndG)

Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 16/7035

Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR wurden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Dazu gehören auch Polikerinnen und Politiker der Wendezeit. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechgende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.

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Keine Diskriminierungen und Ungerechtigkeiten gegenüber Älteren in den neuen Bundesländern bei der Überleitung von DDR-Alterssicherungen

Antrag - Drucksache Nr. 16/7019

Die Überleitung der Alterssicherungen der DDR in das bundesdeutsche Recht 1991 war auch mit Regelungen verbunden, die zu Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen und in der Folge zu schwierigen sozialen Situationen führten. Es geht die Forderung an die Bundesregierung, Überführungslücken zu schließen, bisher nicht überführte Ansprüche anzuerkennen und auf willkürliche Eingriffe in die Rentenformel zu verzichten.

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Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR

Antrag - Drucksache Nr. 16/7020

Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR bekamen wegen der hohen physischen und psychischen Belastungen einen besonderen Steigerungsbetrag (1,5) für die Rente zuerkannt. Dieser Anspruch wird heute in der Bundesrepublik nicht mehr anerkannt. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

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