Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteresser der Verbraucher
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher um. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen eine kollektive Verbraucherverbandsklage einführen, die zu einer direkten Leistung an Verbrauchern führt, sofern Unternehmen Verbraucherschutzgesetze verletzt und dabei Massenschäden verursacht haben. DIE LINKE begrüßt die Richtlinie und fordert Nachbesserungen bei der Umsetzung in deutsches Recht, wie z. B. die Einführung eines Opt-Out-Systems, wonach automatisch alle von einem Rechtsverstoß betroffenen Verbraucher profitieren, ohne sich vorher anmelden zu müssen.