Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Berlin Brandenburg
Bei den zukünftig von Fluglärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Berlin Brandenburg herrscht zu Recht großer Unmut über die schleppende Umsetzung der ihnen zustehenden Lärmschutzmaßnahmen. Erst am 21. April 2012 hat sich der Flughafen verpflichtet, auf eine Abgeltungsklausel zum Ausschluss weiterer Ansprüche und das kleinliche Einhalten der Vorgaben zu verzichten. Die zusätzlichen 17 Mio. € reichen aber nicht aus, weil der Flughafen falsche Annahmen zu Grunde gelegt hat.