Asylpolitische Lage eritreischer Flüchtlinge
Die bereinigte Schutzquote für Asylsuchende aus Eritrea betrug 2016 98,9%. Ein großer Teil der Anerkennungen schließt das Recht auf Familiennachzug mit ein. Aufgrund von Hindernissen an deutschen Botschaften in den Anrainerstaaten Sudan und Eritrea scheint es für viele Angehörige jedoch nahezu unmöglich zu sein, ihr Recht auf Familiennachzug wahrzunehmen.