Hardware-Nachrüstungen statt Fahrverbote
In vielen Städten wird der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten. Gerichte mussten wegen der unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung Fahrverbote verhängen. Die Bundesregierung hält bei Überschreitungen bis 50 Mikrogramm Fahrverbote für unverhältnismäßig. Der Antrag entspricht einer vom Bundesrat am 19. Oktober gefassten Entschließung, welche die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen auf Kosten der Hersteller fordert.