Fortgesetzte Tätigkeit der verbotenen Reichtsbürgervereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme"
Mit Verbotsverfügung vom 14.02.2020 wurde die Reichsbürgervereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" durch das Bundesinnenministerium verboten. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass ehemalige Mitglieder der Vereinigung ihre Tätigkeit fortsetzen und die Vereinigung weiter betreiben. Zudem sind ehemalige Mitglieder im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Erscheinung getreten.