Ausschluss von EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus der Gesundheitsversorgung in Deutschland
Durch das Leistungsausschlussgesetz haben EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Ländern kaum noch Anspruch auf Gesundheitsversorgung, sofern sie sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Der Anspruch gilt nur bei akuten Krankheiten, Schmerzzuständen und Schwangerschaft, aber auch dann nur einen Monat lang innerhalb von zwei Jahren. Damit wird die Freizügigkeit in der EU begrenzt auf diejenigen, die Arbeit haben. Außerdem werden lebensgefährliche Versorgungslücken geschaffen.