Einsetzung von Ausschüssen
Die nach dem Grundgesetz zwingend zu bestellenden Ausschüsse (Auswärtiges, Verteidigung, Petitionen, EU-Angelegenheiten) werden sofort zu Beginn der Wahlperiode eingesetzt. Auch absehbar längere Koalitionsgespräche rechtfertigen keinen grundgesetzwidrigen Zustand. Ein Hauptausschuss kann diese Ausschüsse nicht ersetzen.