Auswirkungen des Sanktions-Urteils des BVerfG auf das AsylbLG und auf die Leistungsausschlüsse für nicht-deutsche Staatsangehörige im SGB II und XII
Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionsregelungen im Sozialgesetz zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Dies lässt sich auf die insgesamt 22 Kürzungsregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (weitere im SGB II/XII) übertragen. Detaillierte Fragen an die Regierung hierzu werden Aufschluss darüber geben, inwieweit auch diese Regelungen als verfassungswidrig angesehen werden müssen.