Kollektiver Verbraucherschutz durch die BaFin
Mit dieser Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie sich der kollektive Verbraucherschutz in Deutschland seit seiner Verankerung als Aufsichtsziel der BaFin 2015 entwickelt hat. Zwei aktuelle Fälle werfen Fragen bezüglich einer konsequenten Ausrichtung auf dieses Aufsichtsziel auf. Deswegen werden spezifische Fragen zur UDI UmweltDirektInvest und zur PIM Gold- und Scheideanstalt gestellt.