Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurzarbeitergeld
Die Beschäftigten haben bereits durch die Kurzarbeit empfindliche Lohneinbußen hinzunehmen. Es muss verhindert werden, dass sie durch Steuernachzahlungen aufgrund des Progressionsvorbehalts noch einmal zur Finanzierung der Krise herangezogen werden. Auf diese Problematik hat insbesondere auch die IG Metall hingewiesen und unterstützt unsere Forderung.