Bilanz der Anerkennungsleistung für sowjetische Kriegsgefangene
Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages am 20.5.2015 beschlossen hatte, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten, konnten diese ab dem 30.9.2015 in einem Zeitraum von zwei Jahren einen Antrag auf eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 € stellen. Nun, drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist, ist es Zeit für eine Bilanz des Anerkennungsverfahrens.