Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf Intensivpflege
Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) führt einen neuen Leistungsanspruch "außerklinische Intensivpflege" in das SGB V ein. Trotz Verbesserungen im Gesetzentwurf nach öffentlichen Protesten enthält er weiterhin Grundrechts- und Menschenrechtseinschränkungen und schafft neue Ungleichbehandlungen. Für die Umsetzung des Gesetzes sind Rahmenbedingungen nötig, die solidarisch zu finanzieren sind.