Erleichterter Zugang zu Hartz-IV-Leistungen - Erfahrungen und Schlussfolgerungen
Mit der Anfrage soll die Position der Bundesregierung zur Fortführung und Entwicklung des erleichterten Zugangs zu den Hartz-IV-Leistungen öffentlich gemacht werden.
Das ist das Archiv der Linksfraktion bis 5. Dezember 2023.
Mit der Anfrage soll die Position der Bundesregierung zur Fortführung und Entwicklung des erleichterten Zugangs zu den Hartz-IV-Leistungen öffentlich gemacht werden.
Schlechte Arbeitsbedingungen, wie die oft niedrige Bezahlung und enorme Belastungen sind in der Branche weit verbreitet. Über fehlende Tarifbindung und gesetzliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sowie fehlende betriebliche Mitbestimmung in vielen Betrieben wird immer wieder berichtet. Wir wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, wie die Situation tatsächlich aussieht.
Im Sozialschutz-Paket wurde der Zugang zur Grundsicherung vorübergehend erleichtert, um vor allem Selbstständige zu schützen. Der Kulturrat NRW weist in einem Schreiben an Hubertus Heil darauf hin, dass das in der Praxis oft noch nicht funktioniert. Z.B. sind die Antragsunterlagen immer noch sehr lang. Unklar ist auch, welche Altersvorsorge nicht als Vermögen angerechnet wird. Wir greifen diese Kritiken auf und fragen nach der Praxis der erleichterten Bewilligung und nach weiteren Änderungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionsregelungen im Sozialgesetz zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Dies lässt sich auf die insgesamt 22 Kürzungsregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz (weitere im SGB II/XII) übertragen. Detaillierte Fragen an die Regierung hierzu werden Aufschluss darüber geben, inwieweit auch diese Regelungen als verfassungswidrig angesehen werden müssen.
Schlechte Arbeitsbedingungen, wie die oft niedrige Bezahlung und enorme Belastungen sind in der Branche weit verbreitet. Über fehlende Tarifbindung und gesetzliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sowie fehlende betriebliche Mitbestimmung in vielen Betrieben wird immer wieder berichtet. Wir wollen deshalb von der Bundesregierung wissen, wie die Situation tatsächlich aussieht.
In wirtschaftlichen Krisensituationen, wie wir sie gerade verstärkt durch die Corona-Pandemie erleben, zeigt sich, ob die sozialen Sicherungssysteme, vorrangig die Arbeitslosenversicherung funktionieren und in der Lage sind, ihre konjunkturstabilisierende Funktion wahrzunehmen. Von Interesse ist, wie sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt einerseits und die Schutzfunktion sowie die finanzielle Ausstattung der Arbeitslosenversicherung andererseits in den 25 Jahren entwickelt haben.
Die Kleine Anfrage zielt darauf ab, diejenigen Informationen über Lobbyaktivitäten zu erhalten, die von der Bundesregierung offengelegt werden müssten, wenn das verpflichtende Lobbyregister samt legislativem Fußabdruck gelten würde.Wir wollen wissen, wer wann und wie auf welchen genauen Gesetzesinhalt eingewirkt hat und mit wem sich die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Gesetzes getroffen hat und welche Auswirkungen dies auf den Inhalt des o.g. GE hatte.
Virenstämme in Wildtieren bergen das Potential, Menschen zu infizieren (Zoonosen) und bisher unbekannte, schwer einzudämmende Krankheiten zu verursachen. Auch Pandemien können damit ausgelöst werden, wie das Beispiel des Corona-Virus SARS-CoV-2 zeigt. Als Gefahrenquelle für Zoonosen fordern wir - aus aktuellem Anlass, aber auch grundsätzlich zum Schutz von Tiergesundheit und Biodiversität - ein Moratorium für Wildtierimporte, bis ein Kontrollnetzwerk eine Überwachung ermöglicht.
Wir hatten dem 1. Nachtragshaushaltsgesetz der Bundesregierung in der Hoffnung zugestimmt, sie würde in dem von uns schon damals geforderten 2. Nachtragshaushalt die Ärmsten der Gesellschaft stärker in die Staatshilfen einbeziehen und die Vermögenden stärker an der Finanzierung der Krisenlasten beteiligen. Wir unterbreiten zahlreiche Vorschläge, wie Bezieher niedriger Einkommen und Transferleistungen in der Krise besser unterstützt sowie Einkommen und Nachfrage stabilisiert werden können.
Der Klimawandel schreitet rasant voran. Ein deutsches Kohleausstiegsgesetz muss darum einen gerechten Beitrag dazu leisten, die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens (1,5-bis-2-Grad-Ziel) zu erreichen. Das vorliegende Gesetz leistet dies nicht. Es widerspricht in Teilen sogar den Empfehlungen der Kohlekommissison und spricht darüber hinaus den Betreibern Entschädigungen zu, die in der Höhe unerklärlich sind. Die LINKE kritisiert das und legt Alternativen dazu vor.