Reformbedarf bei der Anerkennung von Berufskrankheiten
Es besteht eine Diskrepanz zwischen der Zahl angezeigter Verdachtsfälle und der Anerkennung von Berufskrankheiten. Ein Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Vorgaben sehr eng und ggf. zu eng sind. Hinzu kommt, dass die Berufsgenossenschaften sowohl für die Feststellung einer Berufskrankheit als auch für die Gewährung von Renten und Entschädigungen zuständig sind. Dadurch besteht möglicherweise ein Eigeninteresse, möglichst wenige Krankheiten anzuerkennen oder Verfahren in die Länge zu ziehen.