Aktuelle Zahlungen über Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Noch immer erhalten frühere freiwillige Angehörige der Waffen-SS Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. DIE LINKE unterstützt die Forderung des belgischen Parlaments - und zahlreicher AntifaschistInnen - den Leistungsanspruch ehemaliger Nazis und ihrer Kollaborateure endlich zu kappen.