Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Als Alternative zur Heraufsetzung der Regelaltersrente auf 67 Jahre und dem Wegfall der Altersteilzeitregelungen ist der vorgelegte Gesetzentwurf nicht geeignet. Die Mehrzahl der existierenden Arbeitszeitkonten sind nach wie vor nicht vor Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Weiterhin ist sicher zu stellen, daß durch eine Erweiterung des Schonvermögens Wertguthaben im Falle des ALG II-Bezuges nicht vorrangig aufzubrauchen sind.