Netzneutralität sichern
Die Bundesregierung wird aufgefordert die Netzneutralität entsprechend der im Antrag definierten Kriterien im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu verankern. Ebenso soll sie sich auf EU-Ebene für die rechtliche Festschreibung der Netzneutralität einsetzen und in Deutschland die Bundesnetzagentur mit der Überwachung der Netzneutralität beauftragen.