Ausgrenzungen vom Schulbedarfspaket bei hilfebedürftigen Schulkindern (Hartz IV)
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE erklärte die Bundesregierung, dass verschiedene Fragen zur Begrenzung des Schulbedarfspakets nicht zu beantworten seien, da dies noch »im laufenden Gesetzgebungsverfahren überprüft wird« (Drs. 16/11154, S. 5). Das ist nun nicht mehr der Fall. Da zudem eine nicht unerhebliche Anzahl von Schulkindern vom Bezug des Schulbedarfspakets ausgegrenzt wird, obwohl sie hilfebedürftig sind, ergeben sich weitere Fragen.