Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen
Geschlechtergerechtigkeit muss endlich als eine zentrale Frage der Demokratie begriffen werden und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitsmarktpolitik konsequent und systematisch gefördert werden. Dazu gehören u.a. gleiche Partizipationsmöglichkeiten für Frauen und Männer am Erwerbsleben, Umsetzung des Grundsatzes Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sowie die gerechte Verteilung unbezahlter und bezahlter Arbeit.