Aufhebung der NS-Militärgerichtsurteile wegen Kriegsverrats
Verurteilungen der NS-Militärjustiz wegen Kriegsverrats sind weiterhin rechtskräftig. Die Aufhebung von Urteilen durch den Bundestag im Jahre 2002 bezog diese Verurteilungen nicht ein. DIE LINKE. fragt die Bundesregierung nach ihrer Bewertung dieser unhaltbaren Situation sowie ihrer Bewertung des Kriegsverrats aus heutiger Sicht.